Haftung
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Auch wenn man mit einem sehr professionellen Team vor Ort ist, kann man Unfälle nicht vermeiden. Wir stehen Ihnen insolchen Situationen zur Seite.
So wie jede andere Transportfirma gelten auch bei uns Haftungsbestimmungen. Dadurch sind wir nur fürSchäden im Rahmen der Haftung (unten) verantwortlich.
Neben den Haftungsbestimmungen können Sie sich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anschauen. Diese umfassen mehr Themen als nur die Haftung.
Wichtige Informationen zur Haftung des Möbelspediteurs einschließlich Haftungsvereinbarungen,Transportversicherung gem. § 451 g HGB§ Anwendungsbereich
Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch(HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut mit Bestimmungsort außerhalb Deutschlands finden dieselbenHaftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.§ Haftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit vonder Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfristen entsteht(Obhutshaftung).§ Haftungsausschluss
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung derLieferfristen auf Umstände beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und derenFolgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).§ Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von EUR 620 je KubikmeterLaderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. – Wegen Überschreitung der Lieferfrist istdie Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. – Haftet der Möbelspediteur wegender Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nichtdurch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfristen entstehen, und handeltes sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das dreifache desBetrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.§ Besondere Haftungsausschlussgründe
Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine derfolgenden Gefahren zurückzuführen ist:- Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
- Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden.
- Kartons, die durch den Kunden selber verpackt wurden und nicht durch den Möbelspediteur.
- Behandeln, verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender.
- Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern.
- Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht,sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat.
- Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen.
- Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes derzufolge es besonders leichtSchäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet.