Umzug in der Mietwohnung: Schönheitsreparaturen, Übergabeprotokoll & Kaution – worauf achten?

Umzug in der Berliner Mietwohnung

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Der Mietvertrag ist gekündigt, die neue Wohnung in Prenzlauer Berg oder Charlottenburg wartet schon, und die Umzugskartons stapeln sich im Flur. Eigentlich herrscht Vorfreude, wäre da nicht dieser eine Termin: die Wohnungsübergabe. Für viele Mieter in Berlin ist dieser Moment mit Stress verbunden. Muss ich die Wände in Altrosa jetzt wirklich weiß streichen? Was passiert mit den Bohrlöchern in den Fliesen? Und wann sehe ich meine Kaution wieder?

Wer beim Umzug in der Mietwohnung worauf achten muss, ist oft gesetzlich klar geregelt, wird aber im Alltag zwischen Vermieter und Mieter häufig zum Streitpunkt. Aus meiner 15-jährigen Erfahrung als Umzugsunternehmer in Berlin weiß ich: Die meisten Konflikte lassen sich durch gute Vorbereitung und die richtige Kommunikation vermeiden. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über Ihre Pflichten beim Auszug, unwirksame Vertragsklauseln und den sicheren Weg zur Kautionsrückzahlung.

Schönheitsreparaturen – Was muss man wirklich machen?

Der Begriff „Schönheitsreparaturen“ sorgt regelmäßig für Verwirrung. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um Maßnahmen zur Beseitigung von oberflächlichen Abnutzungserscheinungen, die durch das normale Wohnen entstehen.

Definition von Schönheitsreparaturen

Nach gängiger Rechtsprechung (BGH) umfassen Schönheitsreparaturen im Wesentlichen:

  • Streichen der Fußböden (sofern es sich um lackierte Dielen handelt, was im Berliner Altbau vorkommen kann).
  • Lackieren von Heizkörpern und Heizrohren.
  • Streichen von Innentüren sowie der Innenseiten von Fenstern und Außentüren.
  • Anstreichen oder Tapezieren von Wänden und Decken.
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Mietvertrag prüfen: Die Falle mit den Klauseln

Bevor Sie den Pinsel schwingen, werfen Sie einen genauen Blick in Ihren Mietvertrag. Viele Klauseln sind mittlerweile gekippt worden:

  • Starre Fristenklauseln: Sätze wie „Küche und Bad sind alle 3 Jahre zu renovieren“ sind unwirksam, wenn sie keinen Spielraum für den tatsächlichen Zustand der Wohnung lassen.
  • Endrenovierungsklauseln: Die pauschale Pflicht, bei Auszug immer zu renovieren – unabhängig vom Zustand –, ist meist unzulässig.
  • Quotenabgeltungsklauseln: Mieter müssen sich heute oft nicht mehr anteilig an Renovierungskosten beteiligen, wenn sie vor Ablauf der üblichen Fristen ausziehen.

Profi-Tipp:

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Renovierungspflicht besteht, nutzen Sie einen Renovierungsservice beim Umzug. Profis wissen oft besser, was rechtlich verlangt wird und was reine „Kulanz“ gegenüber dem Vermieter wäre.

Besenrein übergeben – was bedeutet das?

Steht im Vertrag lediglich „besenrein“, ist das wörtlich zu nehmen. Sie müssen die Wohnung nicht schrubben oder Fenster putzen. Es reicht, wenn grobe Verschmutzungen entfernt, Spinnweben beseitigt und alle Räume (inklusive Keller und Dachboden) leergeräumt sind.

Renovierungspflicht: Wann muss wirklich gestrichen werden?

Die Kernfrage bei jedem Umzug in der Mietwohnung ist, worauf achten Mieter besonders: Muss ich streichen? Die Antwort hängt massiv vom Zustand bei Einzug ab.

Zustand bei Einzug entscheidend

Haben Sie die Wohnung damals unrenoviert übernommen und dafür keinen angemessenen Ausgleich (z. B. einen Monat mietfrei) erhalten? Dann müssen Sie beim Auszug in der Regel gar nicht streichen. Ein Blick in das Übergabeprotokoll vom Einzug ist hier Gold wert.

Normale Abnutzung vs. Schäden

  • Normale Abnutzung: Leichte Laufspuren auf dem Laminat oder verblasste Tapeten sind durch die Miete abgegolten.
  • Schäden: Brandlöcher im Teppich, tiefe Kratzer im Parkett durch das Verschieben von schweren Möbeln oder Schimmel durch falsches Lüften sind Schäden, für die Sie haften.
  • Dübellöcher: Ein gewisses Maß an Dübellöchern (z. B. für Regale oder Bilder) gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Sie sollten diese jedoch fachgerecht verschließen.

Farbwahl bei Auszug

Während der Mietzeit dürfen Sie Ihre Wände in jeder Farbe streichen – auch in Neongrün. Bei Auszug hat der Vermieter jedoch Anspruch auf eine neutrale Gestaltung, damit die Wohnung leicht weitervermietbar ist. Dezent gewählte Farbtöne wie Weiß oder helles Beige sind hier der sicherste Weg, um Ärger zu vermeiden.

MaßnahmeMieterpflicht?Bemerkung
Wände weiß streichenJa (bei farbiger Wand)Nur wenn Wände bei Einzug neutral waren.
Dübellöcher schließenJaFachgerecht mit Spachtelmasse verschließen.
Parkett schleifenNeinInstandhaltung ist Vermietersache.
Fenster putzenNein (meistens)Nur bei extremer Verschmutzung nötig.

Das Übergabeprotokoll – Warum es so wichtig ist

Das Übergabeprotokoll ist Ihre „Lebensversicherung“ gegen unberechtigte Forderungen nach dem Auszug. Ohne Protokoll steht bei späteren Mängelrügen Aussage gegen Aussage.

Was ist ein Übergabeprotokoll?

Es dokumentiert den IST-Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Schlüsselrückgabe. Sobald beide Parteien unterschrieben haben, gilt der Zustand als akzeptiert. Nachträgliche Forderungen des Vermieters für Mängel, die nicht im Protokoll stehen, sind danach extrem schwer durchzusetzen.

Inhalte eines vollständigen Protokolls

Ein rechtssicheres Protokoll sollte folgende Punkte enthalten:

  1. Zählerstände: Strom, Gas und Wasser (sehr wichtig für die Endabrechnung!).
  2. Schlüsselanzahl: Listen Sie jeden einzelnen Schlüssel auf (Haustür, Wohnung, Keller, Briefkasten).
  3. Zustand pro Raum: Wände, Böden, Fenster, Türen und Decken einzeln bewerten.
  4. Mängel: Dokumentieren Sie auch kleinste Macken, um später nicht dafür verantwortlich gemacht zu werden.

Fotos als Beweissicherung

Verlassen Sie sich nicht nur auf das Schriftstück. Fotografieren Sie jeden Raum systematisch. Nutzen Sie ein Smartphone mit Zeitstempel-Funktion. Detailaufnahmen von kritischen Stellen (Ecken im Bad, Fensterrahmen, Bodenbeläge) sind bei Schäden bei Wohnungsübergabe oft der entscheidende Beweis.

Was tun bei Uneinigkeit?

Wenn der Vermieter Mängel protokolliert, die Sie nicht anerkennen (z. B. „Kratzer im Waschbecken“, die schon bei Einzug da waren), unterschreiben Sie das Protokoll nicht blind. Ergänzen Sie Ihre eigene Sichtweise direkt auf dem Dokument oder nehmen Sie einen Zeugen (z. B. einen neutralen Freund oder Ihren Umzugshelfer) mit.

Mietkaution – Wann und wie bekommt man sie zurück?

Die Kautions-Rückzahlungs-Frist ist eines der am häufigsten missverstandenen Themen. Viele Mieter erwarten das Geld direkt am Tag der Schlüsselübergabe. Die Realität sieht leider anders aus.

Gesetzliche Grundlage & Prüfungsfrist

Dem Vermieter steht eine angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist zu. Er muss prüfen können, ob verdeckte Schäden vorliegen oder noch Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung ausstehen.

Übliche Fristen

  • Allgemeine Frist: In der Regel werden 3 bis 6 Monate als angemessen angesehen.
  • Sonderfall Nebenkosten: Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, bis die nächste Betriebskostenabrechnung erfolgt ist – allerdings nur in der Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung.

Teilweise Einbehaltung

Eine vollständige Einbehaltung der Mietkaution nach dem Auszug ist nur zulässig, wenn die Forderungen des Vermieters (Schäden oder Mietschulden) die Kautionssumme voraussichtlich erreichen. In allen anderen Fällen muss der nicht strittige Teil vorab ausgezahlt werden.

Typische Streitpunkte beim Auszug

In Berlin erleben wir oft, dass Kleinigkeiten eskalieren. Hier sind die Klassiker, auf die Sie achten sollten:

  • Kalkablagerungen: In Berliner Haushalten ist das Wasser hart. Verkalkte Duschköpfe oder Armaturen werden oft als Mangel gewertet. Einmal entkalken spart Ärger.
  • Kellerräume: Oft vergessen Mieter ihren Kellerinhalt oder altes Sperrmüllgut im Hinterhof. Das führt zu teuren Entsorgungskosten durch den Vermieter. Nutzen Sie rechtzeitig eine Entrümpelung in Berlin, um solche Kostenfallen zu vermeiden.
  • Schäden durch Haustiere: Zerkratzte Türrahmen oder Gerüche im Teppichboden gelten nicht als normale Abnutzung.

Treppenhaus-Schäden: Wenn beim Tragen der Waschmaschine die Wand im Treppenhaus beschädigt wird, haftet der Mieter. Hier ist eine Versicherung oder ein professionelles Umzugsunternehmen in Berlin wichtig, da diese gegen solche Schäden versichert sind.

Checkliste für die Wohnungsübergabe

Nutzen Sie diese Liste, um am Tag X nichts zu vergessen:

[   ] Räumung: Alle privaten Gegenstände aus Wohnung, Keller und Dachboden entfernt?

[   ] Einbauten: Sind alle während der Mietzeit vorgenommenen Einbauten (z. B. selbstgebaute Hochebenen oder Küchen) entfernt, sofern kein Verbleib vereinbart wurde?

[   ] Reinigung: Wohnung besenrein? Grobe Verschmutzungen beseitigt?

[   ] Renovierung: Wände neutral gestrichen (falls vertraglich geschuldet)? Dübellöcher verschlossen?

[   ] Technik: Funktionieren alle Lichtschalter und Steckdosen?

[   ] Zähler: Zählerstände von Strom, Gas und Wasser notiert und fotografiert?

[   ] Schlüssel: Sind alle Schlüssel (auch Kopien!) bereitgelegt?

[   ] Dokumentation: Übergabeprotokoll bereitgelegt und Kamera/Smartphone geladen?

Häufige Fehler beim Auszug aus der Mietwohnung

  1. Blind renovieren: Viele Mieter investieren hunderte Euro in Farbe, obwohl sie laut Vertrag gar nicht müssten. Prüfen Sie erst Ihre Pflichten!
  2. Keine Zeugen: Gehen Sie nie alleine zur Übergabe, wenn Sie ein schwieriges Verhältnis zum Vermieter haben.
  3. Schlüssel in den Briefkasten: Geben Sie Schlüssel niemals einfach so ab. Ohne Protokoll haben Sie keinen Beweis für den Zeitpunkt der Rückgabe.
  4. Kaution „abwohnen“: Es ist rechtlich nicht zulässig, die letzten zwei Monatsmieten einfach nicht zu zahlen und mit der Kaution zu verrechnen. Das kann zu Mahnkosten und Kündigungen führen.

Die Verbindung zum Umzug selbst

Ein Auszug bedeutet doppelte Arbeit: Die alte Wohnung muss abgewickelt, die neue bezogen werden. Oft kollidieren Renovierungsfristen mit den Transportterminen. Wer in Berlin umzieht, kämpft zudem mit Parkplatznot in Bezirken wie Mitte oder Neukölln.

Stellen Sie sich die Frage: Haben Sie die Kapazität, nach dem Schleppen von Kartons auch noch drei Tage lang Wände zu streichen? Oft ist es effizienter, alles aus einer Hand zu buchen. Ein strukturierter Privatumzug in Berlin kombiniert mit Zusatzleistungen spart Zeit und Nerven.

Die Kombination aus:

  1. Fachgerechtem Transport Ihrer Möbel.
  2. Eine professionellen Entrümpelung in Berlin für alte Kellerbestände.
  3. Und einer abschließenden Übergabe-Vorbereitung.

… sorgt dafür, dass Sie Ihre volle Kaution ohne Abzüge zurückerhalten. Wenn Sie Zeit sparen möchten, können Sie bei uns einen Umzug mit Renovierung anfragen.

FAQ – Häufige Fragen zum Umzug in der Mietwohnung

Das hängt von zwei Faktoren ab: der Wirksamkeit der Renovierungsklausel in Ihrem Mietvertrag und dem Zustand der Wohnung bei Einzug. Wenn Sie eine unrenovierte Wohnung ohne Ausgleich übernommen haben, müssen Sie in der Regel nicht streichen. Auch starre Fristenklauseln sind oft unwirksam.
Besenrein bedeutet, dass die Wohnung leergeräumt und von grobem Schmutz befreit sein muss. Sie müssen fegen oder staubsaugen, Spinnweben entfernen und Essensreste aus dem Kühlschrank beseitigen. Eine Fensterreinigung oder das Schrubben von Fliesen ist normalerweise nicht erforderlich.

Es gibt keine starre gesetzliche Frist, aber die Rechtsprechung billigt Vermietern meist eine Prüfzeit von 3 bis 6 Monaten zu. Ein Teil der Kaution darf sogar bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung (bis zu 12 Monate später) einbehalten werden, falls eine Nachzahlung zu erwarten ist.

Nein. Formulierungen wie „Der Mieter hat die Küche alle 3 Jahre zu streichen“ sind laut BGH unwirksam, da sie den tatsächlichen Abnutzungszustand ignorieren. Die Renovierungspflicht darf nur „nach Bedarf“ bestehen.
Ohne Protokoll tragen beide Seiten ein Risiko. Der Vermieter muss beweisen, dass Schäden durch Sie verursacht wurden. Gleichzeitig haben Sie keinen Beleg über die abgegebenen Schlüssel oder die Zählerstände. Ein Protokoll schützt vor langwierigen Rechtsstreitigkeiten.
Schäden, die beim Umzug durch Sie oder Ihre privaten Helfer im Treppenhaus entstehen, müssen Sie bzw. Ihre Haftpflichtversicherung übernehmen. Beauftragen Sie ein professionelles Unternehmen, haftet deren Betriebshaftpflichtversicherung für solche Transportschäden.

Fazit: Mit Plan zum reibungslosen Auszug

Wer beim Umzug in der Mietwohnung worauf achten muss, kann viel Geld sparen. Die Formel für Erfolg ist simpel: Vertrag prüfen + Protokoll führen + Beweise sichern. Lassen Sie sich nicht von ungültigen Klauseln einschüchtern, aber gehen Sie auch fair mit dem Eigentum des Vermieters um. Eine gut vorbereitete Wohnung und ein sauber dokumentiertes Übergabeprotokoll sind der schnellste Weg zu Ihrer Kautionsrückzahlung.

Wenn Sie sich voll und ganz auf Ihr neues Zuhause konzentrieren möchten und den Stress der alten Wohnung lieber in Profihände geben: Wir unterstützen Sie bei einem stressfreien Umzug in Berlin. Von der ersten Planung über den Möbellift bis hin zur Entrümpelung sorgen wir dafür, dass Ihr Wohnungswechsel reibungslos verläuft.

Möchten Sie Ihren nächsten Umzug professionell planen? Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu unseren Leistungen rund um Transport und Renovierung.