Neue Umzugskostenpauschale

Neue Regeln für Umzugskostenpauschalen seit dem 1. Juni 2020


Seit dem 1. Juni 2020 sind die Umzugskostenpauschalen erheblich geändert worden. Das war dem Schreiben vom 20. Mai 2020 des Bundesfinanzministeriums zu entnehmen. Die pauschalen Beträge richten sich nicht mehr nach dem Familienstand, sondern nach dem Umziehenden. Dieser kann beim Umzug nur noch 860 Euro für sich geltend machen. Für jede weitere Person des Haushaltes können 573 Euro angesetzt werden. Die neuen Werte sind auf alle Umzüge nach dem 31. Mai 2020 anzuwenden.

Umzugswagen, die am 1. Juni 2020 oder später den beladen werden, müssen bereits die neuen Pauschalen beachten. Wurden die Umzugskisten bereits im Mai eingeladen, werden noch die alten Pauschalen geltend machen.


UMZUG IN EUROPA