COVID-19 & Umzug

Darf ich einen Umzug überhaupt durchführen?


Die Durchführung eines Umzugs ist in Berlin und allen Bundesländern erlaubt. Eine Umzugsfirma sollte hierfür beauftragt werden. Unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen des jeweiligen Bundeslandes kann der Umzug auch privat statt finden. Der Mindestabstand sollte zwischen allen Beteiligten eingehalten werden. Das müssen die Umzugsunternehmen alle befolgen. Auch die Renovierung der Wohnung darf im Umfang der Kontaktbeschränkungen der jeweiligen Bundesländer geschehen. Hier sollte man sich im Vorfeld informieren, welche Umzugsfirmen in Berlin auch diese Leistungen anbieten.

Die meisten Unternehmer dürfen weiter tätig bleiben, darunter auch Umzugsunternehmen. Diese werben nun zum Teil sogar mit einem Ausbau ihrer Kapazitäten, um die Einschränkungen beim privaten Umzug aufzufangen.

Muss man die Umzugsfirma trozdem bezahlen, wenn der Umzug wegen COVID-19 ausfällt? Wenn die Umzugsfirma von sich aus den Umzug absagt, dann müssen die Kosten für den Umzug nicht bezahlt werden.

Wenn die Umzugsfirma den Umzug trotz COVID-19 ausführen möchte, aber Sie Ihrerseits verschieben oder absagen möchten, dann sollten Sie als Erstes mit dem Umzugsunternehmen direkt sprechen.

Durch die besondere Situation kann es sehr gut sein, dass die Umzugsfirma Ihren Auftrag kostenlos storniert oder verschiebt.


UMZUG IN EUROPA